Die Meldung „Blockiert durch Seitenentfernungstool“ in der Google Search Console bezieht sich auf Seiten oder URLs, die aus Googles Suchindex entfernt wurden, normalerweise aufgrund einer gültigen Urheberrechtsverletzungsmitteilung, die von einem Urheberrechtsinhaber eingereicht wurde, um seine gesetzlichen Rechte gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zur Entfernung von Inhalten auszuüben.
Wenn ein Urheberrechtsinhaber feststellt, dass seine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Genehmigung auf einer Webseite reproduziert wurden, kann er eine DMCA-Entfernungsmitteilung einreichen, um zu beantragen, dass Google diese Seite aus den Suchergebnissen entfernt. Wenn Google die Beschwerde nach Prüfung als gültig anerkennt, werden die verletzenden URLs deindiziert und in der Search Console als „Blockiert durch Seitenentfernungstool“ gekennzeichnet.
Websitebesitzer sehen diese Meldung, wenn sie versuchen, die Indexierung einer URL zu beantragen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält, die illegal von einer anderen Website kopiert wurden. Die Meldung bedeutet, dass die Seite nicht wieder in Google indexiert werden kann, bis die urheberrechtlich geschützten Inhalte entfernt wurden oder bis die antragstellende Partei eine gültige DMCA-Gegenmitteilung einreicht, die die Beschwerde anfechtet, falls sie glaubt, dass diese fälschlicherweise eingereicht wurde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entfernungsmitteilung des „Seitenentfernungstools“ darauf hinweist, dass die URL urheberrechtlich geschützte Inhalte kopiert hat und gemäß einer DMCA-Mitteilung und einem Entfernungsantrag aus Googles Suchergebnissen entfernt wurde. Die Seite kann erst dann wieder legal indexiert werden, wenn die Urheberrechtsprobleme gelöst sind.